Mit einer entsprechenden Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung war die Abgabe von Antigen-Tests an Laien Anfang Februar grundsätzlich möglich geworden. Die für eine Sonderzulassung von Antigen-Schnelltests zur Laienanwendung zu erfüllenden Kriterien und Nachweise hat das BfArM am 9.2.2021 veröffentlicht. Diese Hinweise finden sich unter der Überschrift „Hinweise zur Sonderzulassung von Antigen-Tests durch das BfArM“ auf http://www.bfarm.de/antigentests (bzw. auch auf dieser Seite oben unter der Überschrift „Welche Kriterien gelten bei der Sonderzulassung von Selbsttests?“).